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Das neue Waldgesetz verpflichtet den Waldbesitzer, alle Holzerntemaßnahmen von mehr als 40m3  mindestens 2 Tage im voraus anzumelden

            
		
Das neue Waldgesetz verpflichtet den Waldbesitzer, alle Holzerntemaßnahmen von mehr als 40m3  mindestens 2 Tage im voraus anzumelden. 30 Tage nach Abschluss der Arbeiten muss das geerntete Holzvolumen nach Baumarten getrennt gemeldet werden. Die detaillierte Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums [https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/forets/notification.html](https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/forets/notification.html)

Die Formulare zur Meldung finden Sie bei unseren Dokumenten [https://www.privatbesch.lu/wir-ueber-uns/dokumente/](/wir-ueber-uns/dokumente/)

	
[![Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3](/thumbnails/112473-500-340-Crop.png)](/files/112473.png "Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3")