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| Url | https://www.privatbesch.lu/news/waldgesetz-meldepflicht/ |
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| MetaTitle | Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3 - Lëtzebuerger Privatbësch - Bleiben Sie auf dem Laufenden |
| MetaDescription | Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3. Privatbësch Luxemburg. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand über unsere Aktivitäten |

Das neue Waldgesetz verpflichtet den Waldbesitzer, alle Holzerntemaßnahmen von mehr als 40m3 mindestens 2 Tage im voraus anzumelden

Das neue Waldgesetz verpflichtet den Waldbesitzer, alle Holzerntemaßnahmen von mehr als 40m3 mindestens 2 Tage im voraus anzumelden. 30 Tage nach Abschluss der Arbeiten muss das geerntete Holzvolumen nach Baumarten getrennt gemeldet werden. Die detaillierte Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/forets/notification.html

Die Formulare zur Meldung finden Sie bei unseren Dokumenten [https://www.privatbesch.lu/wir-ueber-uns/dokumente/](/wir-ueber-uns/dokumente/)

[![Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3](/thumbnails/112473-500-340-Crop.png)](/files/112473.png "Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3")