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Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3

Das neue Waldgesetz verpflichtet den Waldbesitzer, alle Holzerntemaßnahmen von mehr als 40m3 mindestens 2 Tage im voraus anzumelden

Das neue Waldgesetz verpflichtet den Waldbesitzer, alle Holzerntemaßnahmen von mehr als 40m3  mindestens 2 Tage im voraus anzumelden. 30 Tage nach Abschluss der Arbeiten muss das geerntete Holzvolumen nach Baumarten getrennt gemeldet werden. Die detaillierte Vorgehensweise finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/forets/notification.html

Die Formulare zur Meldung finden Sie bei unseren Dokumenten https://www.privatbesch.lu/wir-ueber-uns/dokumente/

Waldgesetz - Meldepflicht für Holzerntemaßnahmen über 40m3